In meinem Artikel: Schufa Bereinigung in 6 Schritte habe ich es klar, deutlich und schrittweise Erklärt wie man Schufa-Einträge löschen kann.
Noch mal wiederhole ich das Grundprinzip:
Grundprinzip: Löschung der Schufa – Einträge muss man selber machen. Es wird kein Andere für dich machen, weil keiner sich für deine negative Schufa interessiert, solange du kein Kredit bei der Hausbank oder Kfz-Kredit, Wohnungsanmietung oder Privatkredit, usw. machen willst.
Heute möchte ich aber den Begriff: Löschurkunde näher angehen:
Also Löschurkunde ist ein vom Gericht ausgestelltes Dokument, dies bedarf auch einer Beantragung!
Eine Löschurkunde ermöglicht, bzw. erleichtert Bereinigung der Schufa-Einträge vorzunehmen.
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin
Karl-Marx-Straße 77-79, 12043 Berlin
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin
030 90253 ext. 0
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